Überblick: IV, Sozialhilfe und EL
| Leistung | Für wen? | Wo beantragen? |
|---|---|---|
| IV | Personen, die wegen Krankheit nicht arbeiten können | IV-Stelle des Wohnkantons |
| Sozialhilfe | Personen ohne ausreichendes Einkommen | Sozialdienst der Wohngemeinde |
| EL | IV- und AHV-Rentner/innen deren Rente nicht reicht | Gemeinde oder AHV-Ausgleichskasse |
Leistungen prüfen
Ich bin unsicher, welche Leistungen ich beantragen kann. Meine Situation: [kurze Beschreibung] Welche Sozialleistungen könnte ich in der Schweiz beantragen? Was sind die Voraussetzungen und wo melde ich mich?
IV-Anmeldung
IV-Formularfelder verstehen
Ich möchte mich bei der IV anmelden. Meine Situation: [Beschreibung] Ich verstehe folgende Felder nicht: - «Beginn der Arbeitsunfähigkeit» – was muss ich hier eintragen? - «Erwerbstätigkeit vor der Erkrankung» – wie beschreibe ich das? Bitte erkläre mir diese Felder.
Situation formulieren
Ich schreibe den Abschnitt «Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung» im IV-Formular. Meine Situation in eigenen Worten: [Beschreibung] Bitte formuliere das sachlich und klar für das offizielle Formular.
Sozialhilfegesuch
💡 Wichtig
- Sozialhilfe ist ein Recht – kein Almosen.
- Du musst alle Einnahmen und Ausgaben offenlegen.
- Bei Veränderungen den Sozialdienst sofort informieren.
Situation für Gesuch formulieren
Ich muss beim Sozialdienst ein Gesuch einreichen. Meine Situation: - Einkommen: [keines / Fr. X] - Ausgaben: Miete Fr. [X], Krankenkasse Fr. [X] - Besondere Umstände: [z.B. Trennung, Krankheit] Bitte hilf mir, meine Situation klar und sachlich darzustellen.
Ergänzungsleistungen (EL)
EL-Berechtigung prüfen
Ich beziehe eine IV-Rente von Fr. 1'400 pro Monat. Meine Kosten: Miete Fr. 900, Krankenkasse Fr. 380, weitere ca. Fr. 600. Habe ich Anrecht auf Ergänzungsleistungen? Was muss ich tun? Ich wohne im Kanton Bern.
🎉 Kurs abgeschlossen!
Du hast alle Module durchgearbeitet. Du weisst jetzt, wie KI deinen Alltag erleichtert – von Behördenbriefen bis zur Bewerbung. Deine Beratungsstelle begleitet dich weiter.